{
  "article_file": "article-beurteilungsspielraum-1zu1-schulbegleitung.md",
  "sources": [
    {"source_id": "S1", "court": "Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, 15. Kammer", "date": "13. August 2026", "case_number": "15 B 79/26", "scope": "VG-Ausgangsentscheidung"},
    {"source_id": "S2", "court": "Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, 3. Senat", "date": "22. September 2026", "case_number": "3 MB 25/26", "scope": "OVG-Beschwerdeentscheidung"}
  ],
  "claims": [
    {"claim_summary": "Der geltend gemachte Eingliederungshilfeanspruch beruhte auf § 35a SGB VIII in Verbindung mit § 112 SGB IX; streitig war vor allem die konkrete Hilfeform.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/statutes/0", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, statutes", "supporting_quote": "§ 35a SGB VIII"}, {"source_id": "S1", "json_pointer": "/statutes/1", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, statutes", "supporting_quote": "§ 112 SGB IX"}]},
    {"claim_summary": "Der Jugendhilfeträger verfügt über einen Beurteilungsspielraum; die gerichtliche Kontrolle ist eingeschränkt.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/legal_rules/0", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, /source_passages/0", "supporting_quote": "Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Maßnahme der Jugendhilfe steht dem Träger der Jugendhilfe ... ein Beurteilungsspielraum zu ..."}, {"source_id": "S2", "json_pointer": "/legal_rules/2", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, /source_passages/1", "supporting_quote": "Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind ..."}]},
    {"claim_summary": "Eine bestimmte Hilfeform setzt eine Reduzierung des Beurteilungsspielraums auf diese Maßnahme voraus.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/legal_rules/1", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, /source_passages/0", "supporting_quote": "Ein Anspruch auf die jeweils begehrte Hilfemaßnahme kommt daher nur in Betracht, wenn sich der Beurteilungsspielraum ... verengt hat."}, {"source_id": "S2", "json_pointer": "/legal_rules/2", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, /source_passages/1", "supporting_quote": "Ein Anordnungsanspruch auf die Gewährung einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme kann danach regelmäßig nur dann angenommen werden ..."}]},
    {"claim_summary": "Das OVG hielt das Attest für nicht ausreichend, weil es die Abgrenzung zwischen 1:1-Begleitung und Poollösung nicht beantwortete.", "source_refs": [{"source_id": "S2", "json_pointer": "/legal_rules/3", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, /source_passages/2", "supporting_quote": "Das Attest ... trifft zu der hier streitigen Frage, ob eine 1:1-Schulbegleitung zwingend erforderlich ist oder ob der Bedarf ... durch das ... Poolsystem gedeckt werden kann, keine Aussage."}]},
    {"claim_summary": "Das VG sah die Empfehlung einer Schulbegleitung nicht als Nachweis dafür an, dass gerade Individualschulbetreuung zwingend erforderlich war.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/passages/1", "passage_locator": "topic2.json, PDF-S. 3", "supporting_quote": "Dies zugrunde gelegt, hat die Antragstellerin jedenfalls nicht glaubhaft gemacht, dass der Beurteilungsspielraum des Antragsgegners auf die Bewilligung einer Individualschulbetreuung reduziert ist."}]},
    {"claim_summary": "Das OVG bezweifelte die dokumentierte Grundlage für die vollständige Pooldeckung, ließ die rechtliche Folge aber offen.", "source_refs": [{"source_id": "S2", "json_pointer": "/reasoning/2", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, /source_passages/3-4", "supporting_quote": "... nicht ansatzweise erkennbar ist, auf welcher Grundlage der Antragsgegner zu dem Schluss gekommen ist, dass der Bedarf ... durch das Poolsystem gedeckt wird."}, {"source_id": "S2", "json_pointer": "/legal_rules/4", "passage_locator": "merged-topic2_extraction.json, /source_passages/4", "supporting_quote": "... ist zweifelhaft, kann aber letztlich offenbleiben, da es an der Glaubhaftmachung des Anordnungsgrunds fehlt."}]}
  ],
  "limitations": ["Die Dokumentationsfrage zur individuellen Bedarfsermittlung wurde vom OVG ausdrücklich offengelassen und darf nicht als abschließende Feststellung einer Rechtswidrigkeit dargestellt werden."]
}
