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  "sources": [
    {"source_id": "S1", "court": "Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 1. Senat", "date": "31.08.2017", "case_number": "1 Bs 190/17", "source_type": "themenspezifische Quellenextraktion", "source_url": "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001320009", "scope_or_locator": "source-extraction-topic1.json; thematischer Schwerpunkt Lernort, Ermessen und Elternwunsch"},
    {"source_id": "S2", "court": "Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, 1. Senat", "date": "31.08.2017", "case_number": "1 Bs 190/17", "source_type": "vorbereiteter OCR-Volltext", "source_url": "https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001320009", "scope_or_locator": "_ocr_output/overview.md, PDF-Seiten 3–4; einzelne Normzeichen OCR-unsicher"}
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    {"heading": "Die Frage des Verfahrens", "claims": [
      {"claim_summary": "Das Verfahren betraf die vorläufige Aufnahme in die Wunschschule G...; die Behörde hatte die nähere Schule E... bestimmt.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/facts/1", "passage_locator": "PDF-Seite 3, Gründe II.2", "supporting_quote": "Die Eltern wünschten die Schule G...; die Schulbehörde wies die Antragstellerin der näher gelegenen Schule E... zu."}], "support_type": "direct", "citation_details": "OVG Hamburg, Beschluss vom 31.08.2017 – 1 Bs 190/17"}
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    {"heading": "Gesetzlicher Rahmen: Der Lernort umfasst die konkrete Schule", "claims": [
      {"claim_summary": "§ 12 Abs. 4 Satz 5 HmbSG verlangt die Berücksichtigung des Elternwunsches; der Lernort umfasst die konkrete Schule.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/legal_rules/0", "passage_locator": "PDF-Seite 3, Abs. 14", "supporting_quote": "Bei der Festlegung des Lernortes sind gemäß § 12 Abs. 4 Satz 5 HmbSG die Wünsche der Sorgeberechtigten zu berücksichtigen. Der „Lernort“ im Sinne der Vorschrift umfasst auch die konkrete Schule innerhalb der gewählten Schulform"}], "support_type": "direct", "citation_details": "§ 12 Abs. 4 Satz 5 HmbSG; OVG Hamburg, 1 Bs 231/13, juris Rn. 12"},
      {"claim_summary": "Die Behörde muss Kindes-, Eltern- und öffentliche Interessen ausgleichen.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/legal_rules/3", "passage_locator": "PDF-Seite 4, Abs. 15", "supporting_quote": "die Interessen des zu fördernden Kindes, der Eltern sowie die öffentlichen Interessen in einen angemessenen, dem Zweck der Regelung entsprechenden Ausgleich zu bringen"}], "support_type": "direct", "citation_details": "§ 15 Abs. 2 AO-SF"}
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    {"heading": "Ein starker Wunsch, aber kein automatischer Anspruch", "claims": [
      {"claim_summary": "Der Elternwunsch nach einer geeigneten Schule hat starkes Gewicht, ist aber nicht grundsätzlich allein ausschlaggebend.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/legal_rules/4", "passage_locator": "PDF-Seite 4, Abs. 16", "supporting_quote": "dem Wunsch der Eltern für eine in Bezug auf den Förderungsbedarf des Kindes geeignete Schule ein starkes Gewicht zukommt, dieser Wunsch ... jedoch nicht grundsätzlich allein ausschlaggebend ist"}], "support_type": "direct", "citation_details": "§ 12 Abs. 4 Satz 5 HmbSG; § 15 Abs. 2 Satz 1 AO-SF"}
    ]},
    {"heading": "Anwendung auf Schule G... und Schule E...", "claims": [
      {"claim_summary": "Weil beide Schulen geeignet waren, überwog der Elternwunsch im konkreten Fall die finanziellen Aspekte; die Beschwerde blieb erfolglos.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/reasoning/3", "passage_locator": "PDF-Seite 4, Abs. 15", "supporting_quote": "dem Wunsch der Antragstellerin kommt vorliegend ein stärkeres Gewicht zu, als den finanziellen Aspekten durch die mögliche Inanspruchnahme von Schulweghilfe"}, {"source_id": "S1", "json_pointer": "/outcome", "passage_locator": "PDF-Seite 1, Tenor", "supporting_quote": "Die Beschwerde der Antragsgegnerin ... wird zurückgewiesen."}], "support_type": "direct", "citation_details": "OVG Hamburg, 1 Bs 190/17"}
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    {"heading": "Praktische Bedeutung und Grenzen", "claims": [
      {"claim_summary": "Die Entscheidung ist eine summarische Eilentscheidung und begründet keinen allgemeinen Vorrang jeder Wunschschule.", "source_refs": [{"source_id": "S1", "json_pointer": "/important_details/1", "passage_locator": "Gesamter Beschluss", "supporting_quote": "Die Aussage beruht auf summarischer Prüfung im Eilverfahren."}], "support_type": "direct", "citation_details": "§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO"}
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  "limitations": ["Die OCR enthält bei einzelnen Normverweisen Zeichenfehler; die Belegkarte verwendet die wörtlichen Quellenpassagen.", "Die Bewertung erfolgte im vorläufigen Rechtsschutz."],
  "downstream_use": "Dieser Artikel ist eine abgeleitete Zusammenfassung der benannten Extraktion. Aussagen sind nur im durch die Belegkarte ausgewiesenen Umfang gestützt. Keine zusätzlichen Tatsachen, Rechtsregeln, Fundstellen oder Ergebnisse aus anderen Quellen ergänzen. Für höhere Gewissheit die Entscheidung und die zugrunde liegenden Originalunterlagen konsultieren."
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