
Für Mandanten, die nach einem erstinstanzlichen Urteil den Antrag auf Zulassung der Berufung stellen möchten oder müssen, übernehme ich Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht die vollständige rechtliche Prüfung und Ausarbeitung. Ich kontrolliere, ob Zulassungsgründe wie ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung, besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten oder grundsätzliche Bedeutung des Verfahrens gegeben sind.
Das Verwaltungsrecht bearbeite ich in seiner gesamten Breite – vom Gewerberecht bis zur Baumschutzsatzung. Besonders vertraut bin ich zudem mit dem Waffenrecht, Schulrecht, Denkmalrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie dem Baurecht. Dieses breite Fundament ermöglicht es mir, Zulassungsanträge fachlich präzise und rechtlich überzeugend zu begründen, unabhängig davon, in welchem Themenfeld der zugrunde liegende Verwaltungsakt angesiedelt ist.
Ich arbeite detailorientiert, ergebnisorientiert und proaktiv. Mit klarer Kommunikation, fundiertem Fachwissen und kreativem Lösungsansatz entwickle ich individuelle Strategien für komplexe Rechtsfragen. Dabei lege ich Wert auf Präzision, Professionalität und Teamgeist – flexibel und anpassungsfähig, aber stets mit Überzeugung und Engagement für die Interessen meiner Mandanten.
Im Berufungszulassungsverfahren stellt sich oft die Frage, inwiefern man sich auf abgelehnte Beweisanträge berufen kann. Prozessrechtliche Zulässigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen Die Ablehnung von Beweisanträgen als unerheblich ist prozessrechtlich zulässig. Das bedeutet, dass ein Gericht nicht verpflichtet ist, jedem Beweisantrag nachzugehen. Entscheidend ist, ob die beantragte Beweiserhebung für die Entscheidung von Bedeutung ist. Da nicht...
Artikel lesenVoraussetzungen eines beachtlichen Verfahrensmangels Ein nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO beachtlicher Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung liegt nur dann vor, wenn das Gericht den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz der freien Beweiswürdigung eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat. Es reicht nicht aus, dass das Gericht zu einer anderen Würdigung des Prozessstoffs kommt, als...
Artikel lesenIm Verwaltungsrecht ist die Berufung ein bedeutendes Rechtsmittel, um ein erstinstanzliches verwaltungsgerichtliches Urteil überprüfen zu lassen. Die Berufung ist jedoch nicht automatisch möglich, sondern muss im Einzelfall zunächst durch einen Antrag auf Zulassung der Berufung erkämpft werden. Dieser Schritt ist entscheidend, da er darüber entscheidet, ob eine erneute Überprüfung durch ein Oberverwaltungsgericht (OVG) oder im...
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