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öffentliches Nachbarbaurecht Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Verschattung?

Grundsätzlich hohe Anforderungen bei Verschattung Eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots wegen einer Beeinträchtigung der Belichtung, Belüftung oder Besonnung oder wegen entstehender Einsichtsmöglichkeiten scheidet in der Regel aus, wenn die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden (vgl. OVG Hamburg, B. v. 26.9.2007 – 2 Bs 188/07 -, NordÖR 2008, 73). Geringerer Sozialabstand indiziert höhere Hürden Aus den Reduzierungen

Abstandsregelungen der Bauordnung und der Schutz vor fremder Einsicht

Grundsätzlich kein Schutz vor fremder Einsicht durch Abstandsregelungen Abstandsregelungen dienen grundsätzlich nicht dazu, fremde Einsichten in Wohnhäuser oder auf Grundstücke zu verhindern. Dies ergibt sich zunächst rechtstechnisch daraus, dass die Abstände zB in Niedersachsen von 1H auf ½ H, jedoch mindestens 3 Meter, halbiert wurden und damit der Schutz der Privatsphäre nicht zielführend allein durch