Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2026 – 5 B 1393/25 wird sehr lehrreich der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum der Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung anhand des Schutzzwecks der Norm aufgezeichnet. Gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum Der für die Sicherheitsüberprüfung zuständigen Stelle steht bei der Entscheidung, ob in...




