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Beamtenrecht Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung

Einführung Im komplexen Geflecht des öffentlichen Dienstrechts spielt die Entlassung von Beamtinnen und Beamten auf Probe eine bedeutende Rolle. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Bundesbeamtengesetz verankert und erfordern eine sorgfältige Abwägung der individuellen Eignung, Befähigung und gesundheitlichen Verfassung der betroffenen Person. Dieser Artikel beleuchtet die Rechtsgrundlagen, die anzuwendenden Maßstäbe und die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG

Gemäß § 39 Satz 1 BeamtStG kann Beamtinnen und Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden.  Erhebliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder andere gewichtige dienstliche Nachteile Bei dem Begriff der zwingenden dienstlichen Gründe handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.  Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn

Die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme nach § 13 BDG

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht berate ich Sie gerne zur Bemessung einer Disziplinarmaßnahme Ihnen gegenüber, im Einzelfall auch bundesweit. Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen Die Entscheidung über eine Disziplinarmaßnahme ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen, § 13 Abs. 1 Satz 1 Bundesdisziplinargesetz (BDG) und entsprechend nach den gleichlautenden Disziplinargesetzen der Länder. Die Disziplinarmaßnahme ist nach der Schwere des