Verwaltungsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Staat und Bürger sowie die Organisation und Handlungen der öffentlichen Verwaltung regelt. Heidemann Partner berät Sie realistisch und justiznah insbesondere mit Blick auf etwaige Entscheidungen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juni 2026 – 5 B 1393/25 wird sehr lehrreich der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum der Behörde bei der Sicherheitsüberprüfung anhand des Schutzzwecks der Norm aufgezeichnet. Gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum Der für die Sicherheitsüberprüfung zuständigen Stelle steht bei der Entscheidung, ob in...
Artikel lesenIn der Entscheidung VG München, Beschluss vom 19. Juni 2026 – M 7 E 26.3494 wird sehr anschaulich herausgearbeitet, worauf es bei der Konkurrentenverdrängungsstreitigkeit im Eilverfahren ankommt: Nicht auf einzelne Bewertungen des Konkurrenten im Rahmen des grundsätzlich sehr weiten Beurteilungsspielraums der veranstaltenden Gemeinde, sondern vielmehr darauf, ob beispielsweise die Bepunktung als evident sachwidrig zu qualifizieren...
Artikel lesenEine Tierpension ist nicht automatisch ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung des Betriebs und seine funktionale Zuordnung zur Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB. Pensionspferdehaltung kann noch Landwirtschaft sein, wenn sie in einen futtergebundenen, flächenbezogenen Produktionskreislauf eingebettet ist. Dann steht nicht...
Artikel lesen„Manche lernen einfach gar nichts dazu“ – Nicht so das OVG in Lüneburg! Das OVG in Lüneburg hat seine sonderbare Rechtsprechung zu § 80a VwGO geändert. Hintergrund: Bislang war es in Niedersachsen üblich, aufgrund der Qualifikation als Rechtsfolgenverweisung entgegen der herrschenden Ansicht, einen vorherigen Antrag auf Aussetzung bei der Behörde stellen zu müssen, bevor man...
Artikel lesenVoraussetzung für Wirksamkeit der Festsetzung: Keine Funktionslosigkeit Die bauplanerische Festsetzung muss Gültigkeit haben. Für eine zwischenzeitlich – etwa durch eine entgegenstehende bauliche Entwicklung – eingetretene Funktionslosigkeit liegen die Hürden in der Regel hoch. Eine bauplanerische Festsetzung – auch eine solche eines nach § 173 Abs. 3 BBauG und § 233 Abs. 3 BauGB übergeleiteten Bebauungsplans...
Artikel lesenAusschluss vom Unterricht prüfen lassen vom Anwalt für Schulrecht und Verwaltungsrecht. Die Ordnungsmaßnahme hält den materiell-rechtlichen Anforderungen der Ermächtigungsgrundlage bereits dann nicht stand, wenn der Bescheid ermessensfehlerhaft oder aufgrund eines falschen Sachverhalts ergangen ist. Am Beispiel des § 25 Absatz 7 SchulG SH, der dem Wortlaut in vielen anderen Bundesländern sehr ähnlich ist, soll gezeigt werden,...
Artikel lesenFachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)