Kanzlei mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

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Verwaltungsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Beziehungen zwischen Staat und Bürger sowie die Organisation und Handlungen der öffentlichen Verwaltung regelt. Heidemann Partner berät Sie realistisch und justiznah insbesondere mit Blick auf etwaige Entscheidungen durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Anwalt Verwaltungsrecht Hamburg

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Neue Beiträge

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Eine Tierpension ist nicht automatisch ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Entscheidend ist vielmehr die konkrete Ausgestaltung des Betriebs und seine funktionale Zuordnung zur Landwirtschaft im Sinne des § 201 BauGB. Pensionspferdehaltung kann noch Landwirtschaft sein, wenn sie in einen futtergebundenen, flächenbezogenen Produktionskreislauf eingebettet ist. Dann steht nicht...

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„Manche lernen einfach gar nichts dazu“ – Nicht so das OVG in Lüneburg! Das OVG in Lüneburg hat seine sonderbare Rechtsprechung zu § 80a VwGO geändert. Hintergrund: Bislang war es in Niedersachsen üblich, aufgrund der Qualifikation als Rechtsfolgenverweisung entgegen der herrschenden Ansicht, einen vorherigen Antrag auf Aussetzung bei der Behörde stellen zu müssen, bevor man...

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Voraussetzung für Wirksamkeit der Festsetzung: Keine Funktionslosigkeit Die bauplanerische Festsetzung muss Gültigkeit haben. Für eine zwischenzeitlich – etwa durch eine entgegenstehende bauliche Entwicklung – eingetretene Funktionslosigkeit liegen die Hürden in der Regel hoch. Eine bauplanerische Festsetzung – auch eine solche eines nach § 173 Abs. 3 BBauG und § 233 Abs. 3 BauGB übergeleiteten Bebauungsplans...

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Ausschluss vom Unterricht prüfen lassen vom Anwalt für Schulrecht und Verwaltungsrecht. Die Ordnungsmaßnahme hält den materiell-rechtlichen Anforderungen der Ermächtigungsgrundlage bereits dann nicht stand, wenn der Bescheid ermessensfehlerhaft oder aufgrund eines falschen Sachverhalts ergangen ist. Am Beispiel des § 25 Absatz 7 SchulG SH, der dem Wortlaut in vielen anderen Bundesländern sehr ähnlich ist, soll gezeigt werden,...

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Rückforderungsansprüche aus Beamtenversorgung vom Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht überprüfen lassen. Im Einzelfall kann Veranlassung bestehen, gemäß § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung der überzahlten Versorgungsbezüge ganz oder teilweise abzusehen. Einzelfallentscheidung, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen Eine pauschale Rückforderung ohne Ermessensausübung im...

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Anordnungsgrund im Eilverfahren nur in besonderen Ausnahmefällen Soll die Umsetzung einer Beamtin auf einen anderen Dienstposten durch eine einstweilige Anordnung vorläufig abgewehrt werden, ist ein Anordnungsgrund mit Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2026 – 12 B 2/26 –, Rn. 6, juris) für eine solche Regelung nur im (besonderen) Einzelfall gegeben. Abwarten in der Hauptsache in der...

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Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)