Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht in Hamburg.

Hamburg. Niedersachsen. Bundesweit.

RA Marc Heidemann

1698791607765 Anwalt Verwaltungsrecht HamburgAls Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Hamburg berate ich vornehmlich Bürger, vereinzelt Unternehmen und in seltenen Einzelfällen auch die öffentliche Hand umfassend im Öffentlichen Recht.

Das Verwaltungsrecht bearbeite ich in seiner gesamten Breite: vom Friedhofsrecht bis hin zur Grünanlagenverordnung.  Wo immer auch Verwaltungsakte erlassen werden: Ich prüfe diese auf ihre Rechtmäßigkeit. Eine persönliches Interesse habe ich für die Rechtsgebiete Waffenrecht, Schulrecht, Denkmalschutz, Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie Bauordnungsrecht.

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Nachweisliche Erfahrung in der Analyse komplexer verwaltungsrechtlicher Fragestellungen //
Fundierte Praxis in der Begleitung anspruchsvoller behördlicher Verfahren //
Ausgeprägtes Interesse an öffentlichem Recht, staatlichen Entscheidungsstrukturen und Regulierung //
Tiefes Verständnis verwaltungsrechtlicher Abläufe und strukturierte Vorbereitung von Fällen //
Vertrautheit mit behördlichen und gerichtlichen Entscheidungswegen und prozeduralen Rahmenbedingungen //
Engagiert, präzise und proaktiv in der Umsetzung rechtlicher Lösungen //

Neue Beiträge zum Verwaltungsrechtprozess und Allgemeinen Verwaltungsrecht

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Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie dieses entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (vgl. § 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Man erkennt Ermessen, wenn in der im Bescheid genannten Rechtsgrundlage „kann“ steht. Gerichtliche Überprüfung von Ermessen eingeschränkt Nach § 114 Satz 1 VwGO beschränkt sich...

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Grundsätzliche Bedeutung Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist. Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist, auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe...

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Im Berufungszulassungsverfahren stellt sich oft die Frage, inwiefern man sich auf abgelehnte Beweisanträge berufen kann. Prozessrechtliche Zulässigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen Die Ablehnung von Beweisanträgen als unerheblich ist prozessrechtlich zulässig.  Das bedeutet, dass ein Gericht nicht verpflichtet ist, jedem Beweisantrag nachzugehen. Entscheidend ist, ob die beantragte Beweiserhebung für die Entscheidung von Bedeutung ist. Da nicht...

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Voraussetzungen eines beachtlichen Verfahrensmangels Ein nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO beachtlicher Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung liegt nur dann vor, wenn das Gericht den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz der freien Beweiswürdigung eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat. Es reicht nicht aus, dass das Gericht zu einer anderen Würdigung des Prozessstoffs kommt, als...

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Im Verwaltungsrecht ist die Berufung ein bedeutendes Rechtsmittel, um ein erstinstanzliches verwaltungsgerichtliches Urteil überprüfen zu lassen. Die Berufung ist jedoch nicht automatisch möglich, sondern muss im Einzelfall zunächst durch einen Antrag auf Zulassung der Berufung erkämpft werden. Dieser Schritt ist entscheidend, da er darüber entscheidet, ob eine erneute Überprüfung durch ein Oberverwaltungsgericht (OVG) oder im...

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Der Umgang mit Waffen und Munition wird durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt. Der einschlägige Rechtsschutz in der Hauptsache richtet sich danach, ob eine Erlaubnis versagt oder eine Erlaubnis aufgehoben wurde. Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht ist es mir ein wichtiges Anliegen, grundlegende Informationen für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Gerne berate ich Sie in Ihrem...

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Eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid richtet sich auch gegen den Ausgangsbescheid, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind und der Ausgangsbescheid inhaltlich lediglich bestätigt wird (inhaltliche Kongruenz). Ob eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid sich auch gegen den Ausgangsbescheid erstreckt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Erstreckt sich ohne Zweifel die Klage auch auf den Ausgangsbescheid,...

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Eine Untätigkeitsklage kann nach § 75 Satz 1 VwGO erhoben werden, wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. 1) Zulässigkeit Die Frage, ob mit „zureichendem Grund“ über einen Antrag noch nicht entschieden worden ist, ist nicht im Rahmen der Zulässigkeit der Klage zu...

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In der Sache 7 KN 21/20 beim Niedersächsischen OVG in Lüneburg hat der zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsanwaltlich vertretene Antragsteller gegen eine Satzung Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Dieses erklärte sich durch Beschluss für sachlich unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Die Beklagte hielt die Klage für unzulässig. Sachlich zuständig für die...

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Ob eine Streitigkeit als öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich zu beurteilen ist, richtet sich nach dem Charakter des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (BGHZ 97, 312 <313 f.>, BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 – 5 C 33.91 – BVerwGE 96, 71 <73>).  Charakter des Rechtsverhältnisses entscheidend Der Charakter des zu Grunde liegenden...

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