In der Entscheidung VG München, Beschluss vom 19. Juni 2026 – M 7 E 26.3494 wird sehr anschaulich herausgearbeitet, worauf es bei der Konkurrentenverdrängungsstreitigkeit im Eilverfahren ankommt: Nicht auf einzelne Bewertungen des Konkurrenten im Rahmen des grundsätzlich sehr weiten Beurteilungsspielraums der veranstaltenden Gemeinde, sondern vielmehr darauf, ob beispielsweise die Bepunktung als evident sachwidrig zu qualifizieren...
