Anwalt für Grünanlagen.

Hamburg. Saarlouis. Bundesweit.

Rechtsanwalt für Verwaltungsakte im Bereich der Grünanlagen

Im Recht der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unterstütze ich als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Hamburg Bürger, die von behördlichen Maßnahmen betroffen sind. Mehr über mich erfahren.

Öffentliche Grünanlagen wie Parks, Grünzüge und Erholungsflächen unterliegen besonderen ordnungsrechtlichen Vorschriften. Die Nutzung wird durch Grünanlagenverordnungen der Länder oder Kommunen geregelt. Verstöße können zu Platzverweisen, Nutzungsuntersagungen, Bußgeldern oder weiteren ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht prüft Maßnahmen von Ordnungs- und Bezirksämtern, bewertet deren Rechtmäßigkeit und vertritt Betroffene im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

  • Nutzung öffentlicher Grünanlagen
  • Ordnungsrechtliche Maßnahmen
  • Rechtsschutz & Verfahren

Darstellung des Gemeingebrauchs, erlaubter Nutzung und typischer Einschränkungen nach Grünanlagenverordnungen.

Platzverweise, Nutzungsuntersagungen, Allgemeinverfügungen, Bußgeldverfahren und deren rechtliche Prüfung.

Widerspruch, Klage vor dem Verwaltungsgericht, Eilverfahren bei sofortigem Vollzug.

Was regelt die Grünanlagenverordnung?

Die Grünanlagenverordnung regelt die Nutzung öffentlicher Grünanlagen. Sie enthält Verbote und Pflichten, etwa zum Betreten bestimmter Flächen, zum Mitführen von Gegenständen, zu Veranstaltungen oder zur Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus.

Wann drohen Bußgelder in Grünanlagen?

Bußgelder drohen bei Verstößen gegen Nutzungsverbote, etwa bei unerlaubten Veranstaltungen, Zweckentfremdung, Missachtung von Auflagen oder Nichtbefolgen behördlicher Anordnungen.

Kann man gegen Maßnahmen des Ordnungsamts vorgehen?

Ja. Platzverweise, Nutzungsuntersagungen oder Bußgeldbescheide können rechtlich überprüft werden. Ein Anwalt prüft Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und formelle Voraussetzungen.

Behördliche Eingriffe, Nutzungsbeschränkungen und Rechtsschutz

Maßnahmen in öffentlichen Grünanlagen werden regelmäßig durch Ordnungs- oder Bezirksämter angeordnet. Dazu zählen Nutzungsbeschränkungen, Platzverweise, Verbote bestimmter Handlungen sowie Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen die Grünanlagenverordnung. Solche Maßnahmen müssen auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und verhältnismäßig sein.

Ein Anwalt für Verwaltungsrecht prüft, ob eine behördliche Maßnahme rechtmäßig ergangen ist, welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen und ob Widerspruch, Klage oder einstweiliger Rechtsschutz in Betracht kommen.

Was ist eine Sondernutzung einer Grünanlage?

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn eine Grünanlage über den allgemeinen Gemeingebrauch hinaus genutzt wird, z. B. für Veranstaltungen, Verkaufsstände oder Aufbauten. Dafür ist regelmäßig eine Genehmigung erforderlich.

Sind Grünanlagen landesweit gleich geregelt?

Nein. Die konkrete Ausgestaltung der Grünanlagenverordnungen ist landes- oder kommunalabhängig. Inhalt und Reichweite der Regelungen können variieren.

Welche Fristen gelten bei Rechtsmitteln?

Gegen belastende Verwaltungsakte gelten feste Fristen für Widerspruch oder Klage. Bei sofort vollziehbaren Maßnahmen kann einstweiliger Rechtsschutz erforderlich sein.

Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)