
Im Recht der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen unterstütze ich als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Hamburg und Saarlouis Bürger, Vereine und Unternehmen, die von behördlichen Maßnahmen betroffen sind. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der gerichtlichen Überprüfung von Nutzungsverboten, Anordnungen sowie Bußgeldern, die auf Grundlage von Grünanlagengesetzen oder kommunalen Satzungen erlassen wurden.
Ich analysiere behördliche Entscheidungen nach dem bereits durchgeführten behördlichen Vorverfahren sorgfältig, prüfe die zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen, die Ermessensausübung, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sowie mögliche Abwägungs- und Verfahrensfehler. Anschließend bewerte ich realistisch die Erfolgsaussichten von Widerspruch und Klage. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird, vertrete ich Ihre Interessen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit.