Anwalt für Beamtenrecht.

Hamburg. Saarlouis. Bundesweit.

Beamtenrechtliche Verwaltungsakte überprüfen lassen vom Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Im Beamtenrecht unterstütze ich als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht in Hamburg und Saarlouis Anwärter im Probeverhältnis. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf der Überprüfung von Widerrufen aus dem Beamtenverhältnis auf Probe sowie der Nichternennung zum Beamten auf Probe.

Ich analysiere die behördlichen Entscheidungen sorgfältig, prüfe die zugrunde liegenden Leistungsbeurteilungen, dienstlichen Einschätzungen und etwaige Ermessensfehler und bewerte realistisch die Erfolgsaussichten von Widerspruch und Klage. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird, vertrete ich Ihre Interessen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Sprechen Sie mich an.

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Rückforderungsansprüche aus Beamtenversorgung vom Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht überprüfen lassen. Im Einzelfall kann Veranlassung bestehen, gemäß § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung der überzahlten Versorgungsbezüge ganz oder teilweise abzusehen. Einzelfallentscheidung, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen Eine pauschale Rückforderung ohne Ermessensausübung im...

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Anordnungsgrund im Eilverfahren nur in besonderen Ausnahmefällen Soll die Umsetzung einer Beamtin auf einen anderen Dienstposten durch eine einstweilige Anordnung vorläufig abgewehrt werden, ist ein Anordnungsgrund mit Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2026 – 12 B 2/26 –, Rn. 6, juris) für eine solche Regelung nur im (besonderen) Einzelfall gegeben. Abwarten in der Hauptsache in der...

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Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 10. Februar 2026 – 4 B 273/25  Ein richtiger Kracher aus dem Elfenbeinturm in Bremen. Das OVG hat in seiner unendlichen Weisheit endlich mal Klarschiff gemacht zum Thema Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen einer sexuellen Beziehung zu einer volljährigen Schülerin. Alles eine Frage des Einzelfalles. Mit der Volljährigkeit beginnt...

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Unterfall der persönlichen Eignung Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird. Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Bewerbers, die einen Rückschluss auf die für...

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Die gesundheitliche Eignung kann einem Bewerber nur dann abgesprochen werden, wenn bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig...

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Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Diese Vorschrift gewährt – ebenso wie die einfachgesetzlichen Vorschriften des Bundes – keinen unbedingten Einstellungsanspruch.  Grundrechtsgleiches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung  Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt dem Bewerber vielmehr ein grundrechtsgleiches Recht darauf,...

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In vielen Bundesländern ist die Hinterbliebenenversorgung von Beamten – insbesondere das sogenannte Witwen- bzw. Witwergeld – gesetzlich geregelt und kann im Falle eines Versorgungsausgleichs durch eine Kürzung betroffen sein, auch wenn das Ruhegehalt des Ehepartners vorher auf Antrag nicht gekürzt wurde, beispielsweise im Falle des Versterbens der berechtigten Person. In Hamburg etwa legt § 68 Absatz...

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Trotz der beamtenrechtlichen Wahrheitspflicht in dienstlichen Angelegenheiten muss ein Beamter sich in einem behördlichen oder gerichtlichen Disziplinarverfahren einschließlich eventuell vorausgegangener Verwaltungsermittlungen nicht selbst belasten.  Ähnliche Lage wie ein Beschuldigter im Strafverfahren Als Betroffener im Disziplinarverfahren befindet er sich in einer vergleichbaren Lage wie der Beschuldigte im Strafverfahren, der ebenfalls nicht gezwungen werden kann, gegen sich selbst auszusagen...

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Anwalt mit Schwerpunkt für Verwaltungsrecht für dienstliche Beurteilung Dienstliche Beurteilungen stellen ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst dar und sind maßgeblich für Beförderungsentscheidungen und Laufbahnverläufe von Beamten. Für den betroffenen Beamten können diese Beurteilungen jedoch auch negative Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie als ungerecht oder voreingenommen wahrgenommen werden. Die rechtliche Überprüfung solcher Beurteilungen...

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Oft passiert es, dass im Bewerbungsformular Ermittlungsverfahren unterschlagen oder nicht angegeben werden, da die Bewerber denken, aufgrund der Einstellung der Verfahren seien diese nicht mehr relevant. Hier liegt bereits die erste Hürde auf dem Weg zum Beamten. Denn auch Ermittlungsverfahren werden über einen längeren Zeitraum im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert. Ob es zur Einstellung...

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Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)