
Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht biete ich Ihnen meine besondere Expertise im Bereich der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG) an. Die Namensänderung aus wichtigem Grund gehört zu den sensibelsten verwaltungsrechtlichen Verfahren. Sie erfordert nicht nur präzise juristische Kenntnisse, sondern auch ein tiefes Verständnis für persönliche Lebensumstände, behördliche Anforderungen und die strengen Maßstäbe der Verwaltungspraxis.
Das Namensänderungsrecht umfasst unter anderem die Prüfung, ob ein „wichtiger Grund“ im Sinne des § 3 NÄG vorliegt, die Vorbereitung und Begleitung des Verwaltungsverfahrens, die Erstellung fundierter Begründungen sowie die Vertretung gegenüber der Namensänderungsbehörde. Als engagierter Anwalt mit Leidenschaft für das Verwaltungsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihr Anliegen rechtssicher, sorgfältig vorbereitet und zielgerichtet durchzusetzen – damit Ihr Name künftig zu Ihrem Leben passt.
Die Änderung des Namens richtet sich nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NÄG). Nach § 3 Absatz 1 NÄG bedarf eine Namensänderung eines rechtfertigenden Grundes. Einzelheiten regelt die Verwaltungsvorschrift zum Namensänderungsgesetz. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht berate ich Sie zu diesem Thema gerne. Umfassende Abwägung aller für und gegen Namensänderung streitender Belange...
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