Eltern haben eigenes Recht, Einsicht in die Schülerakte ihres Kindes zu nehmen. Dieses Recht ergibt sich aus den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer und umfasst sämtliche Dokumente, die personenbezogene Daten des Schülers enthalten und im Rahmen des Schulverhältnisses verarbeitet werden. Dazu gehören unter anderem Leistungsnachweise, Gutachten, Vermerke über Gespräche sowie schulärztliche Einschätzungen. Grenzen gelten dort, wo...