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Seeverwaltungsrecht Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Seeschiffe die die Bundesflagge zu führen haben, §§ 1, 2 Flaggenrechtsgesetz.

Nach § 1 Abs. 1 Flaggenrechtsgesetz haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen „zur Seefahrt bestimmten Schiffe“ die Bundesflagge zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. Der folgende Artikel wird den Begriff „Zur Seefahrt bestimmen Schiff“ näher beleuchten. Im Detail: „Zur Seefahrt bestimmes Schiff“ Zur Seefahrt ist ein Schiff dann bestimmt,...