Ein Bußgeldbescheid ist ein förmlicher Verwaltungsakt, der eine Ordnungswidrigkeit sanktioniert. Betroffene haben das Recht, innerhalb einer gesetzlichen Frist Einspruch einzulegen. Der Einspruch ist ein förmlicher Rechtsbehelf, der die Überprüfung des Bescheids durch die zuständige Behörde oder im Streitfall durch das Verwaltungsgericht ermöglicht. Eine sorgfältige Vorgehensweise ist entscheidend, um die Erfolgschancen zu wahren. Zum Schluß gebe ich Ihnen einen Prompt für ChatGPT zur Hand, sodass Sie Ihren Einspruch selbst verfassen können. Freilich ersetzt dies keine anwaltliche Beratung. Als Anwalt für Verwaltungsrecht prüfe ich Ihren Widerspruch gerne im Rahmen einer Erstberatung.
1. Frist und Form des Einspruchs
Inhaltsverzeichnis
Frist:
Nach § 67 Abs. 1 OWiG beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides. Die Zustellung gilt in der Regel als erfolgt, sobald der Empfänger den Bescheid in Händen hält oder dieser zugestellt wird. Es ist unerlässlich, diese Frist einzuhalten; ein verspätet eingereichter Einspruch wird regelmäßig als unzulässig verworfen.
Form:
Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde eingelegt werden (§ 67 OWiG). Er kann per Brief, Fax oder in vielen Fällen auch per E-Mail eingereicht werden, sofern die Behörde dies ausdrücklich erlaubt. Eine formlose Formulierung reicht grundsätzlich aus, es empfiehlt sich jedoch, einen strukturierten, sachlich-juristischen Aufbau zu wählen.
Inhaltliche Mindestanforderungen:
- Angaben zur Person (Name, Anschrift)
- Aktenzeichen bzw. Bescheiddatum des Bußgeldbescheides
- Eindeutige Erklärung, dass Einspruch eingelegt wird („Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom … ein“)
- Begründung oder Hinweis auf die beabsichtigte Begründung
- Unterschrift des Betroffenen
2. Aufbau eines Einspruchs
Ein Einspruch sollte klar strukturiert sein. Bewährt hat sich folgende Gliederung:
Kopf & Betreff
- Absender: Name, Anschrift
- Behörde: zuständiges Ordnungsamt
- Datum
- Aktenzeichen des Bescheides
- Betreff: „Einspruch gegen Bußgeldbescheid vom [Datum] – [Tatbestand]“
Sachverhalt
Eine sachliche Darstellung des Vorfalls. Wichtig ist die chronologische Reihenfolge der Ereignisse. Es reicht eine neutrale Darstellung; Wertungen können in der Begründung erfolgen.
Beispiel: „Am [Datum] wurde mir vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der [Straße] um [X] km/h überschritten zu haben. Der Bußgeldbescheid datiert auf den [Datum] und sieht ein Bußgeld von [X] Euro vor. Im Übrigen verweise ich auf den Verwaltungsvorgang.“
Anträge
Formulierung, welche Rechtsfolgen erreicht werden sollen:
- Aufhebung des Bußgeldbescheids
- Subsidiär: Herabsetzung des Bußgeldes
- Antrag auf Akteneinsicht, um die Beweislage prüfen zu können
Begründetheit
Hier erfolgt die rechtliche Würdigung. Die wichtigsten Aspekte:
1. Formelle Rechtmäßigkeit:
Prüfung, ob der Bescheid ordnungsgemäß erlassen wurde, ob Fristen eingehalten wurden und ob alle Pflichtangaben enthalten sind.
2. Materielle Rechtmäßigkeit:
Überprüfung, ob die Ordnungswidrigkeit tatsächlich vorliegt. Bei Geschwindigkeitsverstößen etwa: Messverfahren, Messgeräte, Umgebungsbedingungen, Fehlerquellen. Auch persönliche Umstände oder Irrtümer können relevant sein.
3. Höhe des Bußgeldes / Verhältnismäßigkeit:
Das Bußgeld muss angemessen sein. Bei geringfügigen Verstößen, fehlender Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder mildernden Umständen kann eine Herabsetzung beantragt werden. Die Behörde hat ihr Ermessen sachgerecht auszuüben.
4. Ermessen der Behörde:
Die Behörde muss bei der Bemessung des Bußgeldes die Schwere des Verstoßes und mildernde Umstände berücksichtigen. Wird das Ermessen fehlerhaft ausgeübt, kann dies ein Grund für die Aufhebung oder Herabsetzung sein.
3. Akteneinsicht
Ein wichtiger Schritt vor oder parallel zum Einspruch ist die Akteneinsicht. Diese ermöglicht es, die Beweislage zu prüfen, z. B. Messprotokolle, Fotografien oder Zeugenaussagen. Ein entsprechender Antrag sollte im Einspruch enthalten sein:
„Ich beantrage Akteneinsicht in den vollständigen Verwaltungsvorgang.“
4. Tipps für die Praxis
- Frist beachten: Ein verspäteter Einspruch wird nicht berücksichtigt.
- Begründung vorbereiten: Auch wenn der Einspruch formfrei ist, sollte eine juristische Begründung vorbereitet werden.
- Sachlich bleiben: Emotionale Formulierungen vermeiden. Nur belegbare Fakten verwenden.
- Aktenzeichen angeben: Ohne Aktenzeichen kann die Bearbeitung verzögert werden.
- Kopie aufbewahren: Für den eigenen Nachweis unbedingt eine Kopie des Einspruchs aufbewahren.
5. ChatGPT Prompt
Du bist ein deutschsprachiger Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Stil: präzise, formal korrekt, sachlich-juristisch, eindringlich. Verwende ausschließlich übergebene Fakten; fehlende Daten als [PLATZHALTER-Datenfeld]. Kennzeichne jede rechtliche Bewertung als „Bewertung“. Keine erfundenen Tatsachen. Einspruch in Ich-Form. Keine HTML/WordPress. Fehlt ein Datenfeld oder ist es leer, wird dies nicht kommentiert; der Text wird normal fortgeführt. Vermeide Formulierungen wie „Da das Datenfeld leer ist,“.
Struktur:
Kopf & Betreff: Absender, Behörde, Datum, Aktenzeichen, Betreff
Sachverhalt: reine Darstellung, Schlusssatz: „Im Übrigen verweise ich wegen des Sachverhalts auf den Verwaltungsvorgang.“
Anträge: „Ich lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [PLATZHALTER] ein und beantrage dessen Aufhebung oder Herabsetzung.“
Akteneinsicht: „Ich beantrage Akteneinsicht.“
Begründetheit:
Obersatz: „Der Bußgeldbescheid vom … ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten, §113 Absatz 1 Satz 1 VwGO.“
Formelle Rechtmäßigkeit: Wenn Datenfeld formell_rmk nicht ausgefüllt, ansonsten: kann dahinstehen.
Materielle Rechtmäßigkeit: ausführlich, inkl. Tatbestandsmerkmal-Analyse der Ordnungswidrigkeit, Prüfung von Schuld, Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Wenn Datenfeld ausnahme_tatbestand ist belegt, dann Ausführen, warum trotz Tatbestandsmerkmals eine Ausnahme greift.
Höhe des Bußgeldes / Verhältnismäßigkeit: ausführliche Begründung, ob die Höhe angemessen ist, ob Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde, wenn Datenfeld vhmk ausgefüllt, ausführen.
Ermessen: Nicht ausführen, es sei denn, Datenfeld ermessensabw ist ausgefüllt.
Schlussformel: höflich-juristisch, Ich-FormPlatzhalter-Datenfelder:
behoerde, aktenzeichen, bescheid_datum, bekanntgabe_datum, adressat_bescheid, bußgeld_gegenstand, rechtsgrundlage, sachverhalt, Tatbestandsmerkmal, Analyse_Tatbestandsmerkmal, ermessensabw, formell_rmk, vhmkAusführung: Temperatur 0,3–0,5, Output-Länge ca. 800–1200 Wörter. Fehlende Daten automatisch als [PLATZHALTER-Datenfeld] setzen und am Ende auflisten.
Datenfelder (Beispiele, bitte selbst ausfüllen und dann zusammen mit dem Prompt eingeben, wo es nichts zu sagen gibt, leer lassen oder reinschreiben, dass Tatbestandsmerkmal erfüllt)
behoerde: Stadtverwaltung Musterstadt, Ordnungsamt
aktenzeichen: AZ 2025/54321
bescheid_datum: 15.11.2025
bekanntgabe_datum: 20.11.2025
adressat_bescheid: Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
bußgeld_gegenstand: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Musterstraße um 15 km/h
rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG, § 1 Abs. 2 OWiG
sachverhalt: Am 10.11.2025 wurde ich von einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage erfasst. Der Bußgeldbescheid datiert auf den 15.11.2025 und sieht ein Bußgeld von 80 € sowie einen Punkt in Flensburg vor. Im Übrigen verweise ich wegen des Sachverhalts auf den Verwaltungsvorgang.
Tatbestandsmerkmal: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Analyse_Tatbestandsmerkmal: Die Messung weist eine Überschreitung um 15 km/h aus. Eine Überprüfung der Messanlage und der Messbedingungen ist erforderlich.
ermessensabw: Die Behörde hat bei der Bemessung des Bußgeldes keine mildernden Umstände berücksichtigt, wie z. B. geringe Verkehrsbelastung, Sicht- und Wetterbedingungen, sowie mein bisheriges unauffälliges Fahrverhalten.
formell_rmk: Der Bescheid enthält alle Pflichtangaben und wurde ordnungsgemäß zugestellt.
vhmk: Die Höhe des Bußgeldes erscheint im Verhältnis zur geringen Geschwindigkeitsüberschreitung und zur konkreten Verkehrssituation unangemessen. Oder: Finanzielle Situation erfordert Minderung des Bußgeldes.