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Anfechtung Denkmaleigenschaft hamburg anwalt Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Anfechtung der Denkmaleigenschaft in Hamburg

In Hamburg muss man die Feststellung begehren, dass das Objekt nicht und auch nicht teilweise dem Denkmalschutz unterliegen. Statthafte Klageart: Feststellungsklage Die Klage ist als Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 1. Var. VwGO zulässig. Die Eigenschaft eines Gebäudes, nicht und auch nicht teilweise dem Denkmalschutz zu unterliegen, stellt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des...

Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)