Ausschluss vom Unterricht prüfen lassen vom Anwalt für Schulrecht und Verwaltungsrecht. Die Ordnungsmaßnahme hält den materiell-rechtlichen Anforderungen der Ermächtigungsgrundlage bereits dann nicht stand, wenn der Bescheid ermessensfehlerhaft oder aufgrund eines falschen Sachverhalts ergangen ist. Am Beispiel des § 25 Absatz 7 SchulG SH, der dem Wortlaut in vielen anderen Bundesländern sehr ähnlich ist, soll gezeigt werden,...
