In vielen Bundesländern ist die Hinterbliebenenversorgung von Beamten – insbesondere das sogenannte Witwen- bzw. Witwergeld – gesetzlich geregelt und kann im Falle eines Versorgungsausgleichs durch eine Kürzung betroffen sein, auch wenn das Ruhegehalt des Ehepartners vorher auf Antrag nicht gekürzt wurde, beispielsweise im Falle des Versterbens der berechtigten Person. In Hamburg etwa legt § 68 Absatz...