Im Berufungszulassungsverfahren stellt sich oft die Frage, inwiefern man sich auf abgelehnte Beweisanträge berufen kann. Prozessrechtliche Zulässigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen Die Ablehnung von Beweisanträgen als unerheblich ist prozessrechtlich zulässig. Das bedeutet, dass ein Gericht nicht verpflichtet ist, jedem Beweisantrag nachzugehen. Entscheidend ist, ob die beantragte Beweiserhebung für die Entscheidung von Bedeutung ist. Da nicht...