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eignung beamtenrecht Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Ermessensfehler bei Entscheidung über die Eignung zum Beamten

Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Diese Vorschrift gewährt – ebenso wie die einfachgesetzlichen Vorschriften des Bundes – keinen unbedingten Einstellungsanspruch.  Grundrechtsgleiches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung  Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt dem Bewerber vielmehr ein grundrechtsgleiches Recht darauf,...