Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 DSchG sind unter anderem Ensembles als Denkmäler geschützt. Ein Ensemble ist nach § 4 Abs. 3 DSchG eine Mehrheit baulicher Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätzen sowie Grünanlagen und Frei- und Wasserflächen, deren Erhaltung aus den in § 4 Abs. 2 DSchG genannten Gründen im...
