HomeTag

ermessensfehler Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Ermessensfehler im Bescheid erkennen.

Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie dieses entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (vgl. § 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Man erkennt Ermessen, wenn in der im Bescheid genannten Rechtsgrundlage „kann“ steht. Gerichtliche Überprüfung von Ermessen eingeschränkt Nach § 114 Satz 1 VwGO beschränkt sich...