Obligatorische und freiwillige Schlichtungsverfahren im Nachbarrecht Im Nachbarrecht können Konflikte über Grenzüberwuchs, Einwirkungen von Bäumen oder Grenzbauten schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Nach § 15a EGZPO hat der Gesetzgeber den Ländern die Möglichkeit gegeben, vor der gerichtlichen Klageerhebung ein obligatorisches außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorzuschreiben. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann erhebliche Vorteile bieten: Sie ermöglicht eine schnelle Einigung,...
