Problem: fehlende Betreuuungsvereinbarung und deshalb Ablehnung der Registrierung des Promotionsvorhabens Eine Promotion ist nach geltendem Satzungsrecht an den meisten Universitäten ohne den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung nicht möglich. Bei verfassungskonformer Auslegung der Promotionsordnung kann man aber einen Anspruch auf Abschluss einer Betreuungsvereinbarung und Zulassung als Doktorand haben, wenn die Dissertation bereits fertig ist (VG Würzburg, 30.06.2021...
