Ob ein zureichender Grund für eine Verzögerung vorliegt im Einzelfallprüfen lassen vom Anwalt für Verwaltungsrecht. Ob ein ,zureichender Grund‘ für das Ausbleiben einer behördlichen Entscheidung vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Bei der Beurteilung dieser Frage sind die vielfältigen Umstände, die auf Seiten der Behörde eine verzögerte Entscheidung dem Grunde nach rechtfertigen können, ebenso...
