Checkliste zur Ersatzvornahme im Werkvertragsrecht Die Ersatzvornahme im Werkvertragsrecht ermöglicht es dem Besteller, Mängel auf Kosten des Unternehmers selbst zu beseitigen, wenn dieser seiner Nachbesserungspflicht nicht nachkommt. Die Ersatzvornahme stellt sicher, dass der Besteller nicht auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleibt, wenn der Unternehmer seinen Pflichten nicht nachkommt. Es ist jedoch essenziell, die...