Wiedergestattung der Tierhaltung durch Anwalt für Verwaltungsrecht prüfen lassen. Das Halten oder Betreuen von Tieren ist wieder zu gestatten, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist. Individueller Lernprozess muss plausibel dargelegt werden Neben dem Wegfall des Grundes für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen setzt die Wiedergestattung voraus, dass ein individueller Lernprozess beim Tierhalter...
