Die Kündigung während der Elternzeit ist nur ausnahmsweise zulässig. Eine solche Kündigung unterliegt einem streng formalisierten Verfahren. So ist beispielsweise ist die Zustimmung einer Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens erforderlich. Hier lauern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele Fallstricke und Besonderheiten. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht unterstütze ich Sie gerne im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess gegen eine etwaige