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Beamtenrecht Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Die Charakterliche Eignung im Beamtenrecht

Unterfall der persönlichen Eignung Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung. Hierfür ist die prognostische Einschätzung entscheidend, inwieweit der Bewerber der von ihm zu fordernden Loyalität, Aufrichtigkeit, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zur Zusammenarbeit und Dienstauffassung gerecht werden wird. Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Bewerbers, die einen Rückschluss auf die für...

Die Gesundheitliche Eignung im Beamtenrecht

Die gesundheitliche Eignung kann einem Bewerber nur dann abgesprochen werden, wenn bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig...

Ermessensfehler bei Entscheidung über die Eignung zum Beamten

Nach Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Diese Vorschrift gewährt – ebenso wie die einfachgesetzlichen Vorschriften des Bundes – keinen unbedingten Einstellungsanspruch.  Grundrechtsgleiches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung  Art. 33 Abs. 2 GG vermittelt dem Bewerber vielmehr ein grundrechtsgleiches Recht darauf,...

Kürzung des Witwengeldes trotz Nichtkürzung des Ruhegehaltes zu Lebzeiten

In vielen Bundesländern ist die Hinterbliebenenversorgung von Beamten – insbesondere das sogenannte Witwen- bzw. Witwergeld – gesetzlich geregelt und kann im Falle eines Versorgungsausgleichs durch eine Kürzung betroffen sein, auch wenn das Ruhegehalt des Ehepartners vorher auf Antrag nicht gekürzt wurde, beispielsweise im Falle des Versterbens der berechtigten Person. In Hamburg etwa legt § 68 Absatz...

Die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen

Anwalt mit Schwerpunkt für Verwaltungsrecht für dienstliche Beurteilung Dienstliche Beurteilungen stellen ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst dar und sind maßgeblich für Beförderungsentscheidungen und Laufbahnverläufe von Beamten. Für den betroffenen Beamten können diese Beurteilungen jedoch auch negative Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie als ungerecht oder voreingenommen wahrgenommen werden. Die rechtliche Überprüfung solcher Beurteilungen...

Die Nichtangabe von Ermittlungsverfahren im Bewerbungsverfahren für die Beamtenlaufbahn

Oft passiert es, dass im Bewerbungsformular Ermittlungsverfahren unterschlagen oder nicht angegeben werden, da die Bewerber denken, aufgrund der Einstellung der Verfahren seien diese nicht mehr relevant. Hier liegt bereits die erste Hürde auf dem Weg zum Beamten. Denn auch Ermittlungsverfahren werden über einen längeren Zeitraum im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert. Ob es zur Einstellung...

Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung

Einführung Im komplexen Geflecht des öffentlichen Dienstrechts spielt die Entlassung von Beamtinnen und Beamten auf Probe eine bedeutende Rolle. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Bundesbeamtengesetz verankert und erfordern eine sorgfältige Abwägung der individuellen Eignung, Befähigung und gesundheitlichen Verfassung der betroffenen Person. Dieser Artikel beleuchtet die Rechtsgrundlagen, die anzuwendenden Maßstäbe und die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im...

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG

Gemäß § 39 Satz 1 BeamtStG kann Beamtinnen und Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden.  Erhebliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder andere gewichtige dienstliche Nachteile Bei dem Begriff der zwingenden dienstlichen Gründe handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.  Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn...

Die Bemessung einer Disziplinarmaßnahme nach § 13 BDG

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht berate ich Sie gerne zur Bemessung einer Disziplinarmaßnahme Ihnen gegenüber, im Einzelfall auch bundesweit. Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen Die Entscheidung über eine Disziplinarmaßnahme ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen, § 13 Abs. 1 Satz 1 Bundesdisziplinargesetz (BDG) und entsprechend nach den gleichlautenden Disziplinargesetzen der Länder. Die Disziplinarmaßnahme ist nach der Schwere des...