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Verwaltungsrecht Archive - Seite 2 von 6 - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Die Rückerstattung von zu viel gezahlten Rundfunkbeiträgen

Als Anwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht in Hamburg stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung, um Ihre Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der Rückforderung von Rundfunkbeiträgen zu klären. Die Thematik der Rückforderung von Rundfunkbeiträgen ist vielschichtig und erfordert ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der geltenden Rechtsprechung. In diesem Artikel beleuchte ich

Die Verwertung von im Bundeszentralregister getilgten Straftaten bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit nach § 35 GewO

Ablauf der Tilgungsfrist nur äußerste zeitliche Grenze Der Ablauf der Tilgungsfrist im Bundeszentralregister stellt nur die äußerste zeitliche Grenze dar, von deren Erreichen ab die Eintragungen dem Antragsteller nicht mehr vorgehalten werden dürfen (Landmann/Rohmer, GewO, Loseblatt, § 35 Rdnr. 174, 41).  Getilgte Verurteilungen können verwertet werden Der Gesetzgeber hat – wie sich aus § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG

Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender Bewährung

Einführung Im komplexen Geflecht des öffentlichen Dienstrechts spielt die Entlassung von Beamtinnen und Beamten auf Probe eine bedeutende Rolle. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind im Bundesbeamtengesetz verankert und erfordern eine sorgfältige Abwägung der individuellen Eignung, Befähigung und gesundheitlichen Verfassung der betroffenen Person. Dieser Artikel beleuchtet die Rechtsgrundlagen, die anzuwendenden Maßstäbe und die formellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im

Der ausnahmsweise zulässige nicht störende Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet

Ausnahmegenehmigung nach § 31 Abs. 1, 34 Absatz 2 BauGB i.V.m. BauNVO? Im Allgemeinen Wohngebiet kann ein Vorhaben als nicht störender Gewerbetrieb im Gegensatz zum reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässig sein, auch wenn das Vorhaben nicht dem Bedarf der Bewohner des Gebietes dient. Ist dies der Fall kann ein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §

Verkehrssicherungspflicht bei Verweigerung der Baumfällgenehmigung: Haftungsfragen im Fokus

Im Fokus dieses Artikels liegt die Haftungsfrage in Bezug auf Bäume, die von Naturschutz- oder Baubehörden als erhaltungsfähig eingestuft werden, jedoch mögliche Risiken bergen. Es wird erläutert, wie die Haftung zu bewerten ist, wenn trotz behördlicher Verweigerung einer Fällgenehmigung und durchgeführter Sicherungsmaßnahmen entsprechend der FLL-Baumkontrollrichtlinie durch einen Sturm Schäden entstehen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen

Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 und 7 Satz 1 AufenthG wegen Unmöglichkeit der Sicherung des existenziellen Lebensunterhalts

Die Voraussetzungen dafür, dass feststellt wird, dass ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 und 7 Satz 1 AufenthG vorliegt, sollen im Folgenden dargelegt werden. Der besondere Fokus des Artikels liegt auf dem Aspekt der Unmöglichkeit der Sicherung des existenziellen Lebensunterhalts. Vorweggenommen werden kann bereits, dass die Anforderungen hier hoch sind und insbesondere arbeitsfähigen Männern viel

Das Haltungs- und Betreuuungsverbot im Tierschutzrecht

Das Haltungs- und Betreuuungsverbot im Tierschutzrecht: ein scharfes Schwert Tierhaltungs- und Betreuungsverbote gemäß §16a des Tierschutzgesetzes sind drastische Maßnahmen zum Schutz des Wohlergehens von Tieren. Diese Verbote greifen in Fällen schwerwiegender Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, um das Leiden von Tieren zu verhindern. Ihr Zweck, die Sicherstellung einer angemessenen Pflege und Betreuung, steht im Fokus, um

Fortnahme eines Tieres nach dem Tierschutzgesetz wegen Verhaltensstörung nach § 16a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 TierschG i.V.m. § 2 TierschG

Verhaltensstörung als Grundlage für Fortnahme §16 a des Tierschutzgesetzes (TierschG) legt fest, dass die zuständige Behörde bei auftretenden Verhaltensstörungen von Tieren Maßnahmen ergreifen kann. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff ‚Verhaltensstörung‘ im Kontext des Tierschutzes? Hier möchte ich genau dieses Thema näher beleuchten und dabei die Definition sowie die rechtlichen Aspekte von Verhaltensstörungen

Der Schulwechsel innerhalb Hamburgs wegen Zerrüttung des Schulverhältnisses

Grundsatz der pädagogischen Kontinuität als Hürde Ein Schulwechsel innerhalb Hamburgs liegt vor, wenn die Schülerin oder der Schüler in Hamburg gemeldet ist und bereits eine staatliche oder private allgemeinbildende Schule in Hamburg besucht. Ein Schulwechsel wegen Zerrüttung des Schulverhältnisses ist nur in Ausnahmefällen möglich. Denn grundsätzlich kommt dem Interesse an der pädagogischen Kontinuität des einmal