Ob eine Maßnahme gegenüber Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr als Verwaltungsakte einzuordnen sind, hängt davon ab, ob das Grund- oder Dienstverhältnis betroffen ist. Der Dienst in den Freiwilligen Feuerwehren ist ehrenamtlich. Zugleich stehen die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in einem öffentlich-rechtlichen Sonderverhältnis (In Hamburg beispielsweise nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Hamburgisches Feuerwehrgesetz (HmbFwG)). Aufgrund des öffentlich-rechtlichen