Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht biete ich Ihnen meine Kompetenz im Schulrecht in Hamburg, Niedersachsen und ggf. auch bundesweit an.
Grundsätzlich gilt im Schulrecht, dass die Vorschriften und darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe des Schulrechts eng ausgelegt werden. Nur in seltenen Fällen lassen sich beispielsweise Ausnahmen vom Schulbezirk erstreiten.
Das Schulrecht ist geprägt von unbestimmten Rechtsbegriffen wie der „unzumutbaren Härte“ oder der „Gebotenheit aus pädagogischen Gründen“. Aus Laiensphäre werden diese Merkmale oft und leichtfertig als erfüllt betrachtet. Hier bietet sich aber möglichst frühzeitig die Prüfung des Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an, da die Verwaltungsgerichte bei der Erfüllung dieser Merkmale hohe Maßstäbe setzen. Denn sie müssen nicht nur die Interessen der Eltern und Schüler und Schülerinnen beachten, sondern auch immer das öffentliche Interesse, beispielsweise an der Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen, mit in den juristischen Abwägungsvorgang miteinbeziehen.
Ich vertrete und berate Sie gerne im Schulrecht und biete Ihnen kompetente Beratung bei Fragen des Schulbezirks oder der Rechtmäßigkeit von Ordnungsmaßnahmen gegen Schülerinnen und Schüler. Dabei habe ich stets die zu erwartende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes im Hinterkopf und werde Sie daher eher „justiznah“ beraten.
So manche Eltern wünschen für ihre Kinder die Umsetzung in eine Parallelklasse, sei es aus pädagogischen, sozialen oder sonstigen Gründen. Andere möchten sich gegen eine Umsetzung zur Wehr setzen. Als Anwalt für Verwaltungsrecht möchte ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen hierfür darlegen. Dabei erläutere ich die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, inwieweit die Entscheidungen der Schule gerichtlich überprüfbar
Artikel lesenGrundsatz der pädagogischen Kontinuität als Hürde Ein Schulwechsel innerhalb Hamburgs liegt vor, wenn die Schülerin oder der Schüler in Hamburg gemeldet ist und bereits eine staatliche oder private allgemeinbildende Schule in Hamburg besucht. Ein Schulwechsel wegen Zerrüttung des Schulverhältnisses ist nur in Ausnahmefällen möglich. Denn grundsätzlich kommt dem Interesse an der pädagogischen Kontinuität des einmal
Artikel lesenAblehnung Aufnahme Wunschschule wegen Überkapazität? Die Ablehnung wegen Überkapazität an der Wunschschule ist grundsätzlich ein großes rechtliches Hindernis. Gelangt man im Nachrückverfahren nach Erhebung eines Widerspruchs nicht an die Wunschschule, hat eine Klage nur Aussicht auf Erfolg, wenn bei der Verteilung der Plätze grobe Fehler gemacht wurden, was in der Regel aber nicht der Fall
Artikel lesenAusnahme Schulbezirk Niedersachsen: Hohe Voraussetzungen Möchten Eltern ihre Kinder in einen anderen Schulbezirk zur Schule schicken, besteht prozessual die Möglichkeit, die zuständige Schule im Sinne von § 63 Abs. 1 und 3 NSchG im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig zu verpflichten, eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer anderen anstelle der vorgesehenen Schule zu erteilen. Dies
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