„Was treibt mich an?“ – Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Marc Heidemann

Marc Heidemann ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht. Er berät und vertritt Mandanten insbesondere im Waffenrecht, Denkmalschutzrecht, Schulrecht und Baurecht. Wir treffen ihn in seiner Kanzlei in Hamburg, um über seinen Antrieb, herausfordernde Fälle und die Besonderheiten seines Berufs zu sprechen.

Herr Heidemann, viele Menschen verbinden mit Verwaltungsrecht trockene Paragraphen und viel Papierkram. Was fasziniert Sie daran?

Das Verwaltungsrecht ist sehr vielschichtig. Es regelt das Verhältnis zwischen Bürgern und Staat und betrifft viele alltägliche Bereiche – von Baugenehmigungen über Schulplatzvergaben bis hin zu Waffenlizenzen. Oft stehen dahinter persönliche oder wirtschaftliche Interessen, die von einer behördlichen Entscheidung abhängen. In diesen Fällen Klarheit zu schaffen und Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen, macht meine Arbeit spannend.

Also ist Ihre Arbeit nicht nur reines Aktenstudium?

Natürlich gibt es viel Schriftverkehr mit Behörden und Gerichten, aber es geht immer um konkrete Anliegen. Ein Unternehmer, der eine Betriebsgenehmigung braucht, ein Hausbesitzer, der sein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren will, oder ein Jäger, dem die Waffenbesitzkarte entzogen wurde – hinter jedem Fall steckt eine persönliche Geschichte. Das Recht ist dabei das Werkzeug, mit dem ich arbeite.

Das Waffenrecht ist eines Ihrer Spezialgebiete. Ein heikles Thema?

Ja, denn es gibt in Deutschland strenge Vorschriften, die regelmäßig verschärft werden. Für Jäger, Sportschützen oder Sammler kann der Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis existenzielle Folgen haben. Da geht es nicht nur um Behördenentscheidungen, sondern oft auch um fehlerhafte Bewertungen oder Ermessensspielräume. Mein Job ist es, zu prüfen, ob eine Maßnahme rechtmäßig ist und ob es Mittel gibt, dagegen vorzugehen.

Ein weiteres Themenfeld ist das Schulrecht. Was beschäftigt Ihre Mandanten hier am meisten?

Eltern wenden sich oft an mich, wenn ihr Kind keinen Platz an der gewünschten Schule bekommen hat. Gerade in Großstädten ist das ein großes Thema. Dann prüfen wir, ob es juristische Möglichkeiten gibt, diese Entscheidung anzufechten. Manchmal sind es formale Fehler, manchmal gibt es Ermessensspielräume, die man nutzen kann.

Haben Sie einen Fall, der Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?

Da gibt es einige. Besonders ein Fall im Denkmalschutzrecht war spannend: Ein Eigentümer wollte sein denkmalgeschütztes Haus sanieren, aber die Behörde hatte fast jeden Antrag abgelehnt. Nach einem langen Verfahren konnten wir eine Lösung finden, die sowohl den Schutz des Gebäudes als auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigte. Das war ein gutes Beispiel dafür, wie man mit Fachwissen und Verhandlungsgeschick etwas bewegen kann.

Kommen Mandanten oft zu spät zu Ihnen, wenn die Entscheidung der Behörde schon gefallen ist?

Ja, das passiert häufig. Viele denken zunächst, sie könnten das Problem selbst lösen oder unterschätzen die Tragweite einer behördlichen Entscheidung. Ich empfehle immer, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Gerade im Verwaltungsrecht gibt es oft enge Fristen, die nicht versäumt werden sollten.

Wie sieht ein typischer Arbeitstag für Sie aus?

Einen wirklichen Alltag gibt es nicht, weil jeder Fall anders ist. Meist beginnt der Tag mit dem Durchsehen aktueller Akten, gefolgt von Besprechungen mit Mandanten oder Schriftverkehr mit Behörden. Oft sind auch Gerichtstermine dabei. Zwischendurch bleibt Zeit für Fachartikel, denn ich beschäftige mich regelmäßig mit neuen Entwicklungen im Verwaltungsrecht.

Haben Sie ein persönliches Motto in Ihrem Beruf?

Sachlich bleiben, das Problem analysieren und eine realistische Lösung finden. Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden – oft hilft eine gut begründete Argumentation schon im Verwaltungsverfahren.

Herr Heidemann, vielen Dank für das Gespräch!

Sehr gerne.

RA Dipl. iur. Marc Heidemann

Marc Heidemann ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht und in Hamburg tätig. Seine juristische Ausbildung absolvierte er an der Universität Hamburg, wo er sich intensiv mit den Bereichen Rechtspflege, Internationales Privatrecht, Insolvenzrecht sowie Zwangsvollstreckungs- und Kreditsicherungsrecht befasste. Sein Referendariat führte ihn an das Oberlandesgericht Celle mit einer verwaltungsrechtlichen Spezialisierung am Verwaltungsgericht Stade, insbesondere in den Bereichen Gewerberecht, Öffentliches Baurecht und Landwirtschaftsrecht. Zusätzlich erwarb er eine verwaltungsrechtliche Zusatzqualifikation an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer. In seiner anwaltlichen Tätigkeit berät und vertritt Marc Heidemann Mandanten in verschiedenen Bereichen des Verwaltungsrechts. Schwerpunkte sind unter anderem das Waffenrecht, das Denkmalschutzrecht, das Schulrecht und das Baurecht. Er prüft die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten, begleitet Genehmigungsverfahren und vertritt Mandanten vor den zuständigen Verwaltungsgerichten. Dabei geht es oft um Fragen zu behördlichen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die berufliche oder private Situation der Betroffenen haben. Marc Heidemann ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und setzt sich kontinuierlich mit aktuellen Entwicklungen im Verwaltungsrecht auseinander. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht er regelmäßig Fachartikel zu verwaltungsrechtlichen Themen.

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