Insbesondere für die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen ist der Zivilrechtsweg eröffnet. Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht biete ich Ihnen deshalb meine Kompetenz auch in Fragen des Zivilprozesses an. Zivilprozessuale Kenntnisse, insbesondere mit Blick das prozessuale Wechselspiel von Behaupten, Bestreiten und Beweisantritt gehören mit Blick auf die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen auch für mich als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht zu meinem Repertoire. Deshalb prozessiere ich neben dem Verwaltungsrecht und diesem nachgelagerten Amtshaftungsprozessen auch in ausgewählten Zivilsachen. Sprechen Sie mich einfach an.

Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)