Ich berate und vertrete Mandanten gegenüber Verwaltungsbehörden sowie in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Maßgeblich ist dabei stets die rechtliche Tragfähigkeit des jeweiligen Begehrens unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verwaltungsabläufe. Ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Anwalt für Verwaltungsrecht
in Hamburg und bundesweit liegt in der Überprüfung belastender Verwaltungsakte. Hierzu zählen insbesondere Versagungen, Nebenbestimmungen, ordnungsrechtliche Verfügungen sowie Gebühren- und Beitragsbescheide. Ich prüfe diese Entscheidungen sowohl in formeller als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht, einschließlich der Einhaltung verfahrensrechtlicher Anforderungen und der ordnungsgemäßen Ausübung behördlichen Ermessens. Mehr über mich.
Das Friedhofsrecht betrifft Bestattungen, Grabnutzungsrechte, Gebühren und Friedhofsordnung. Behörden treffen Entscheidungen über Grabstätten, Umbettungen oder Nutzungsgebühren, die rechtlich überprüfbar sind. Ich vertrete Mandanten gegenüber Kommunen, prüfe Bescheide und ergreife die erforderlichen rechtlichen Schritte, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Mehr erfahren
Das Waffenrecht regelt Erwerb, Besitz, Aufbewahrung und Nutzung von Schusswaffen und Munition. Behörden entscheiden über waffenrechtliche Erlaubnisse, Zu- oder Rücknahmen, Auflagen und Ordnungsverfügungen. Ich prüfe behördliche Entscheidungen, unterstütze bei Widersprüchen und Klagen und vertrete Mandanten bundesweit, um ihre waffenrechtlichen Rechte durchzusetzen. Auch Eilverfahren bei sofort vollziehbaren Maßnahmen sind möglich. Mehr erfahren
Das Denkmalschutzrecht schützt historische Bauwerke und Kulturdenkmäler und regelt Auflagen für deren Nutzung, Umbau oder Abriss. Behörden können Auflagen, Genehmigungsbeschränkungen oder Förderbedingungen erlassen, die rechtlich überprüfbar sind. Ich prüfe Entscheidungen, berate zu Genehmigungsfragen und vertrete Mandanten, wenn es notwendig ist, gegen behördliche Maßnahmen vorzugehen. Mehr erfahren
Schulrecht regelt die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen. Dazu gehören Fragen zu Schulbesuchspflicht, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen, Nachteilsausgleichen und Sonderpädagogik. Ich prüfe behördliche Entscheidungen, unterstütze Widerspruchs- und Klageverfahren und sorge dafür, dass Ihre schulischen Ansprüche rechtlich gewahrt bleiben. Auch Eilverfahren bei akuten Konflikten mit Schulen sind möglich. Mehr erfahren
Das Gewerberecht regelt die Errichtung und den Betrieb von Unternehmen, Gaststätten, Handwerksbetrieben oder sonstigen gewerblichen Tätigkeiten. Genehmigungen, Auflagen und Untersagungen fallen unter die Zuständigkeit der Behörden. Ich prüfe Bescheide, helfe bei Widersprüchen oder Klagen und vertrete Sie bundesweit, um Ihre unternehmerischen Rechte zu sichern. Mehr erfahren
Ein Anwalt für Verwaltungsrecht mit bundesweiter Tätigkeit berät und vertritt Mandanten in allen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten unabhängig vom Wohn- oder Firmensitz. Das betrifft Verfahren gegen Behörden, Kommunen, Landes- oder Bundesbehörden – etwa im Bau-, Gewerbe-, Umwelt-, Polizei-, Beamten- oder Schulrecht. Die Kommunikation, Akteneinsicht und Klageführung erfolgen heute regelmäßig digital oder per Gerichtspost, sodass keine örtliche Bindung erforderlich ist.
Ein Anwalt für Verwaltungsrecht ist sinnvoll, sobald eine Behörde einen belastenden Verwaltungsakt erlässt oder ein Antrag abgelehnt, verzögert oder mit Auflagen versehen wird. Typische Fälle sind Bußgelder, Nutzungsuntersagungen, Gewerbeuntersagungen, Baugenehmigungen, Rücknahme von Erlaubnissen oder belastende Nebenbestimmungen.
Ein bundesweit tätiger Anwalt für Verwaltungsrecht übernimmt unter anderem Widerspruchsverfahren, Klagen vor Verwaltungsgerichten, Eilverfahren, Berufungen vor Oberverwaltungsgerichten sowie Verfassungsbeschwerden mit verwaltungsrechtlichem Bezug. Auch außergerichtliche Verhandlungen mit Behörden gehören dazu.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In vielen verwaltungsrechtlichen Verfahren hängen die Gebühren vom Streitwert ab. Häufig ist eine erste Einschätzung möglich, um Kosten und Erfolgsaussichten realistisch abzuwägen. Lesen Sie hier mehr über die Kosten.
Teilweise. Viele Rechtsschutzversicherungen decken Verwaltungsrecht nur eingeschränkt ab, etwa im Verkehrs- oder Beamtenrecht. Andere Bereiche, wie Bau- oder Gewerberecht, sind oft ausgeschlossen. Eine anwaltliche Prüfung der Versicherungsbedingungen ist empfehlenswert.
Zunächst prüft der Anwalt die behördliche Entscheidung oder das laufende Verfahren. Danach erfolgt eine rechtliche Einschätzung, ggf. die Einlegung von Widerspruch oder Klage sowie die Kommunikation mit der zuständigen Behörde oder dem Gericht. Mandanten werden regelmäßig über den Stand informiert.
Verwaltungsrechtliche Verfahren entstehen meist durch belastende Entscheidungen von Behörden. Dazu zählen unter anderem ablehnende Bescheide, Auflagen, Nutzungsuntersagungen oder sofort vollziehbare Maßnahmen. Solche Entscheidungen sind rechtlich überprüfbar, unterliegen jedoch formellen Anforderungen und strengen Fristen.
Die richtige Vorgehensweise im Verwaltungsrecht hängt vom jeweiligen Verwaltungsakt, der zuständigen Behörde und der konkreten Situation ab. In Betracht kommen außergerichtliche Rechtsmittel ebenso wie gerichtliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist regelmäßig entscheidend, um bestehende Handlungsspielräume zu wahren.
Die Vertretung im Verwaltungsrecht ist bundesweit möglich. Akteneinsicht, Schriftsatzverkehr und Kommunikation mit Behörden und Gerichten erfolgen überwiegend schriftlich oder elektronisch. Persönliche Termine sind in vielen Verfahren nicht erforderlich.
Ich vertrete als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht Mandanten in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber kommunalen, Landes- und Bundesbehörden. Die Tätigkeit umfasst die rechtliche Prüfung behördlicher Entscheidungen, die Durchsetzung berechtigter Ansprüche sowie die Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren.
Der Widerspruch ist ein außergerichtliches Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt. Er muss fristgerecht eingelegt werden und gibt der Behörde die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überprüfen. Ein Anwalt für Verwaltungsrechtkann prüfen, ob ein Widerspruch oder eine direkte Klage erforderlich ist.
Eine Klage ist erforderlich, wenn ein Widerspruch erfolglos bleibt oder gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch bei Untätigkeit der Behörde kann eine Klage sinnvoll sein. Fristen spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Der Widerspruch ist ein außergerichtliches Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt. Er muss fristgerecht eingelegt werden und gibt der Behörde die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überprüfen. Ein Anwalt für Verwaltungsrechtkann prüfen, ob ein Widerspruch oder eine direkte Klage erforderlich ist.
Eine Klage ist erforderlich, wenn ein Widerspruch erfolglos bleibt oder gesetzlich ausgeschlossen ist. Auch bei Untätigkeit der Behörde kann eine Klage sinnvoll sein. Fristen spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Ein Eilverfahren dient dem vorläufigen Rechtsschutz, wenn eine Entscheidung nicht abgewartet werden kann. Typisch sind Baustopps, sofort vollziehbare Bescheide oder drohende wirtschaftliche Nachteile. Ein Anwalt prüft, ob die Voraussetzungen für ein Eilverfahren vorliegen.
Fristen sind im Verwaltungsrecht strikt. Wird eine Frist versäumt, kann der Verwaltungsakt bestandskräftig werden. Ein frühzeitiger Kontakt mit einem Anwalt ist daher entscheidend.
Idealerweise sofort nach Zugang eines behördlichen Schreibens oder bei absehbaren Konflikten mit einer Behörde. Je früher ein Anwalt eingebunden ist, desto größer sind die Handlungsspielräume.
Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie dieses entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (vgl. § 40 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Man erkennt Ermessen, wenn in der im Bescheid genannten Rechtsgrundlage „kann“ steht. Gerichtliche Überprüfung von Ermessen eingeschränkt Nach § 114 Satz 1 VwGO beschränkt sich...
Artikel lesenGrundsätzliche Bedeutung Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i. S. d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist. Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist, auf der Grundlage der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit Hilfe...
Artikel lesenIm Berufungszulassungsverfahren stellt sich oft die Frage, inwiefern man sich auf abgelehnte Beweisanträge berufen kann. Prozessrechtliche Zulässigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen Die Ablehnung von Beweisanträgen als unerheblich ist prozessrechtlich zulässig. Das bedeutet, dass ein Gericht nicht verpflichtet ist, jedem Beweisantrag nachzugehen. Entscheidend ist, ob die beantragte Beweiserhebung für die Entscheidung von Bedeutung ist. Da nicht...
Artikel lesenVoraussetzungen eines beachtlichen Verfahrensmangels Ein nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO beachtlicher Verfahrensmangel bei der Beweiswürdigung liegt nur dann vor, wenn das Gericht den ihm bei der Tatsachenfeststellung durch den Grundsatz der freien Beweiswürdigung eröffneten Wertungsrahmen verlassen hat. Es reicht nicht aus, dass das Gericht zu einer anderen Würdigung des Prozessstoffs kommt, als...
Artikel lesenIm Verwaltungsrecht ist die Berufung ein bedeutendes Rechtsmittel, um ein erstinstanzliches verwaltungsgerichtliches Urteil überprüfen zu lassen. Die Berufung ist jedoch nicht automatisch möglich, sondern muss im Einzelfall zunächst durch einen Antrag auf Zulassung der Berufung erkämpft werden. Dieser Schritt ist entscheidend, da er darüber entscheidet, ob eine erneute Überprüfung durch ein Oberverwaltungsgericht (OVG) oder im...
Artikel lesenDer Umgang mit Waffen und Munition wird durch das Waffengesetz (WaffG) geregelt. Der einschlägige Rechtsschutz in der Hauptsache richtet sich danach, ob eine Erlaubnis versagt oder eine Erlaubnis aufgehoben wurde. Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht ist es mir ein wichtiges Anliegen, grundlegende Informationen für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Gerne berate ich Sie in Ihrem...
Artikel lesenEine Klage gegen den Widerspruchsbescheid richtet sich auch gegen den Ausgangsbescheid, wenn Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind und der Ausgangsbescheid inhaltlich lediglich bestätigt wird (inhaltliche Kongruenz). Ob eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid sich auch gegen den Ausgangsbescheid erstreckt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Erstreckt sich ohne Zweifel die Klage auch auf den Ausgangsbescheid,...
Artikel lesenEine Untätigkeitsklage kann nach § 75 Satz 1 VwGO erhoben werden, wenn über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. 1) Zulässigkeit Die Frage, ob mit „zureichendem Grund“ über einen Antrag noch nicht entschieden worden ist, ist nicht im Rahmen der Zulässigkeit der Klage zu...
Artikel lesenIn der Sache 7 KN 21/20 beim Niedersächsischen OVG in Lüneburg hat der zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsanwaltlich vertretene Antragsteller gegen eine Satzung Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Dieses erklärte sich durch Beschluss für sachlich unzuständig und verwies den Rechtsstreit an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Die Beklagte hielt die Klage für unzulässig. Sachlich zuständig für die...
Artikel lesenOb eine Streitigkeit als öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich zu beurteilen ist, richtet sich nach dem Charakter des Rechtsverhältnisses, aus dem der geltend gemachte Anspruch hergeleitet wird (BGHZ 97, 312 <313 f.>, BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1994 – 5 C 33.91 – BVerwGE 96, 71 <73>). Charakter des Rechtsverhältnisses entscheidend Der Charakter des zu Grunde liegenden...
Artikel lesenFachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)