Im Fokus dieses Artikels liegt die Haftungsfrage in Bezug auf Bäume, die von Naturschutz- oder Baubehörden als erhaltungsfähig eingestuft werden, jedoch mögliche Risiken bergen. Es wird erläutert, wie die Haftung zu bewerten ist, wenn trotz behördlicher Verweigerung einer Fällgenehmigung und durchgeführter Sicherungsmaßnahmen entsprechend der FLL-Baumkontrollrichtlinie durch einen Sturm Schäden entstehen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen