Viele Eigentümer fragen sich, ob sie sich gegen heranrückende Nachbarbebauung wehren können. Insbesondere dann, wenn ihnen durch die neue Bebauuung Einblicke auf ihr Grundstück und in ihren Wohnraum drohen. Fall: Eigentümer E wohnt in einem Wohngebiet (Kein Bebauungsplan vorhanden). Der Bauherr B plant 18 Meter neben dem Grundstück des E auf einem bislang unbebauten Grundstück...