Wann begründet ein Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungs- und Umgangspflichten die Annahme fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit – und damit möglicherweise den Widerruf einer Waffenbesitzkarte oder ein Waffenbesitzverbot? Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Frage, ob bereits ein einmaliger Verstoß genügt oder ob es auf seine Schwere, Dauer, Vorwerfbarkeit und den konkreten Bezug zu einer Wiederholungsgefahr ankommt. Ergänzend...
