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architektonische selbsthilfe Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Abstandsregelungen der Bauordnung und der Schutz vor fremder Einsicht

Grundsätzlich kein Schutz vor fremder Einsicht durch Abstandsregelungen Abstandsregelungen dienen grundsätzlich nicht dazu, fremde Einsichten in Wohnhäuser oder auf Grundstücke zu verhindern. Dies ergibt sich zunächst rechtstechnisch daraus, dass die Abstände zB in Niedersachsen von 1H auf ½ H, jedoch mindestens 3 Meter, halbiert wurden und damit der Schutz der Privatsphäre nicht zielführend allein durch