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beamtenrecht Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen

Anwalt mit Schwerpunkt für Verwaltungsrecht für dienstliche Beurteilung Dienstliche Beurteilungen stellen ein wesentliches Instrument der Personalentwicklung im öffentlichen Dienst dar und sind maßgeblich für Beförderungsentscheidungen und Laufbahnverläufe von Beamten. Für den betroffenen Beamten können diese Beurteilungen jedoch auch negative Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie als ungerecht oder voreingenommen wahrgenommen werden. Die rechtliche Überprüfung solcher Beurteilungen

Die Nichtangabe von Ermittlungsverfahren im Bewerbungsverfahren für die Beamtenlaufbahn

Oft passiert es, dass im Bewerbungsformular Ermittlungsverfahren unterschlagen oder nicht angegeben werden, da die Bewerber denken, aufgrund der Einstellung der Verfahren seien diese nicht mehr relevant. Hier liegt bereits die erste Hürde auf dem Weg zum Beamten. Denn auch Ermittlungsverfahren werden über einen längeren Zeitraum im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert. Ob es zur Einstellung

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 BeamtStG

Gemäß § 39 Satz 1 BeamtStG kann Beamtinnen und Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden.  Erhebliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder andere gewichtige dienstliche Nachteile Bei dem Begriff der zwingenden dienstlichen Gründe handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.  Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn