Überblick Die Verfahrensverzögerungsrüge ist das zentrale Warn- und Sicherungsinstrument des Entschädigungsrechts nach § 198 GVG. Sie soll dem Ausgangsgericht während des noch laufenden Verfahrens Anlass geben, die Bearbeitung zu beschleunigen. Die spätere Entschädigungsklage prüft dagegen, ob die Verfahrensdauer unangemessen war und welcher Nachteil dadurch entstanden ist. Die drei hier im Artikel ausgewerteten Entscheidungen behandeln diese...
