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waffenrecht Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 Nr. 2 WaffG

Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht stelle ich Ihnen hier grundlegende Informationen zum Thema waffenrechtliche Unzuverlässigkeit nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 Waffengesetz (WaffG) zur Verfügung. Gerne berate ich Sie auch in Ihrem Einzelfall. I. Leichtfertige Verwendung von Waffen und Munition nach § 5 Absatz 1 Nr. 2a WaffG Bei der in § 5 WaffG