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§ 15 AGG Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

AGG im Beamtenrecht: Welche Ansprüche § 15 AGG eröffnet – und welche Fristen gelten

Kurzüberblick: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt auch für Beamtinnen und Beamte. § 24 AGG ordnet seine entsprechende Anwendung unter Berücksichtigung der besonderen beamtenrechtlichen Stellung an. Für die Prüfung von Schadensersatz, Entschädigung, Ausschlussfrist und Entschädigungshöhe ist deshalb auch die Rechtsprechung zum Arbeitsverhältnis wichtig. Das Hessische Landesarbeitsgericht zeigt in seinem Urteil vom 20. Mai 2020 (18 Sa 170/19),...

Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)