Kurzfassung: Das Urteil trennt fünf Informationsfragen: das individuelle Einsichtsrecht, den Ort der Einsicht und Kopienversand, den internen Beiratsbericht, gemeinschaftliche Auskunft zu Abrechnung und Wirtschaftsplan sowie Auskunft über geplante Maßnahmen. Die unterschiedlichen Rechtsfolgen hängen davon ab, ob Zugang zu Unterlagen oder eine gemeinschaftliche Auskunft verlangt wird. Entscheidung und Leitgedanke Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2011...
