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§ 3a Abs. 2 VwVfG Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Widerspruch per einfacher E-Mail: Warum die Sachentscheidung der Behörde den Formmangel nicht heilt

Kurz gesagt: Wer einen Widerspruch nur mit einer gewöhnlichen E-Mail einlegt, wahrt damit grundsätzlich nicht die gesetzliche Form. Entscheidet die Behörde später trotzdem inhaltlich über den Widerspruch gilt: Die Behörde kann dem Begehren abhelfen. Eine sachliche Zurückweisung heilt den Formmangel nach dem Hamburgischen OVG jedoch nicht. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 2. Juli...

Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)