Gemäß den Schulgesetzen der Länder kann eine Schülerin oder ein Schüler den nächsthöheren Schuljahrgang einer Schulform oder eines Schulzweigs in der Regel erst besuchen, wenn die Klassenkonferenz entschieden hat, dass von ihr oder ihm eine erfolgreiche Mitarbeit in diesem Schuljahrgang erwartet werden kann (Versetzung). Beurteilungsspielraum der Schule nur eingeschränkt überprüfbar Sowohl der Klassenkonferenz bei ihren...
