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"§ 109 StVollzG" Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Amtshaftung: fehlender Antrag nach § 109 StVollzG: Wann die Amtshaftung trotzdem offenbleibt

Wer menschenunwürdige Haftbedingungen hinnimmt, ohne Rechtsbehelfe zu ergreifen, verliert einen Entschädigungsanspruch nicht allein deshalb. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 13.06.2008 – 11 W 87/07 – verlangt, grundsätzlich auch die hypothetische Wirkung eines gedacht rechtzeitigen Rechtsschutzes zu prüfen. Im Prozesskostenhilfeverfahren fehlte aber eine belastbare Grundlage dafür, dass Rechtsbehelfe die menschenunwürdige Unterbringung auch früher beendet...

Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)