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§ 12 Abs. 4 Satz 1 Archive - Heidemann Partner - Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht

Elternwunsch und Lernort: Wie weit reicht das Ermessen der Schulbehörde?

Kurzfassung: Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 31. August 2017 (1 Bs 190/17) klargestellt: Bei der Festlegung des Lernorts für ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss die Schulbehörde den Elternwunsch ernsthaft berücksichtigen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Schule folgt daraus aber nicht automatisch. Sind mehrere Schulen geeignet, müssen Kindesinteressen, Elternwunsch und öffentliche Belange abgewogen...

Fachlich verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Rechtsanwalt Dipl. iur. Marc Heidemann (zugelassen in Deutschland), Schwerpunkt Verwaltungsrecht. LinkedIn (externer Link)