Wer menschenunwürdige Haftbedingungen hinnimmt, ohne Rechtsbehelfe zu ergreifen, verliert einen Entschädigungsanspruch nicht allein deshalb. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 13.06.2008 – 11 W 87/07 – verlangt, grundsätzlich auch die hypothetische Wirkung eines gedacht rechtzeitigen Rechtsschutzes zu prüfen. Im Prozesskostenhilfeverfahren fehlte aber eine belastbare Grundlage dafür, dass Rechtsbehelfe die menschenunwürdige Unterbringung auch früher beendet...
