Als Anwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht biete ich Ihnen meine Kompetenz im Schulrecht an.
Grundsätzlich gilt im Schulrecht, dass die Vorschriften und darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe des Schulrechts eng ausgelegt werden. Nur in seltenen Fällen lassen sich beispielsweise Ausnahmen vom Schulbezirk erstreiten.
Das Schulrecht ist geprägt von unbestimmten Rechtsbegriffen wie der „unzumutbaren Härte“ oder der „Gebotenheit aus pädagogischen Gründen“. Aus Laiensphäre werden diese Merkmale oft und leichtfertig als erfüllt betrachtet. Hier bietet sich aber möglichst frühzeitig die Prüfung des Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht an, da die Verwaltungsgerichte bei der Erfüllung dieser Merkmale hohe Maßstäbe setzen. Denn sie müssen nicht nur die Interessen der Eltern und Schüler und Schülerinnen beachten, sondern auch immer das öffentliche Interesse, beispielsweise an der Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen, mit in den juristischen Abwägungsvorgang miteinbeziehen.
Ich vertrete und berate Sie gerne im Schulrecht und biete Ihnen kompetente Beratung bei Fragen des Schulbezirks oder der Rechtmäßigkeit von Ordnungsmaßnahmen gegen Schülerinnen und Schüler. Dabei habe ich stets die zu erwartende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes im Hinterkopf und werde Sie daher eher „justiznah“ beraten.